Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
The One — Chauffeurservice e.K. (Inhaber: Magnus Müller)
Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf
Tel. 0151 65245889
info@the-one-chauffeur.de
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Personenbeförderungen, Transfer-, Chauffeur-, Event- und Rahmenverträge, die zwischen The One Chauffeurservice (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossen werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss / Buchung
2.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags (E-Mail oder Bestellformular) zustande.
2.2 Mündliche Absprachen oder Änderungen sind nur durch schriftliche Bestätigung wirksam.
2.3 Bei Buchungen sind Name, Kontakt, Fahrtstrecke, Datum, Uhrzeit, Flugnummer (falls relevant) und Fahrzeugklasse anzugeben.
2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Angaben in der Auftragsbestätigung (insbesondere Namen, Abhol-/Zieladressen, Datum, Uhrzeit, Flugnummern, Telefonnummern und Sonderwünsche) unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und erkennbare Fehler dem Auftragnehmer umgehend schriftlich mitzuteilen. Führt die Nichtanzeige falscher oder unvollständiger Angaben zur Nicht- oder Schlechterfüllung des Auftrags, so trägt der Auftraggeber hierdurch entstehende Mehrkosten und Schäden; die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach Ziffer 7 dieser AGB.
3. Leistungserbringung
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Transport- und Zusatzleistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen rechtlichen Vorgaben (insb. PBefG).
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Zusatzleistungen (z. B. Wartezeiten, Zusatzstopps, Parkkosten, Maut, etc.) werden
gesondert berechnet.
4. Preise & Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro (€) und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung zahlbar, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei kurzfristigen oder VIP-Buchungen kann
Vorauszahlung vereinbart werden.
4.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich anfallende Mahn- und Inkassokosten können dem Auftraggeber auferlegt werden.
5. Stornierung & Umbuchung
5.1 Stornierungen sind schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer (per E-Mail/postalisch).
5.2 Stornobedingungen:
Stornobedingungen für Limousinen und Minivans im Tagesservice:
– 48 Std. vor Bereitstellung des Services: 50% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– ab 24 Std. vor Bereitstellung: 100% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– Für Partner gelten die Stornobedingungen entsprechend der aktuellen Vertragsabsprachen
Stornobedingungen für Limousinen und Vans Mehrtagesbuchung/Events
(Mehrfache Fahrzeugbuchung pro Tag) / Messeveranstaltungen o.ä. :
– Stornierung ab Buchung bis 30 Tage vor der Bereitstellung – 10 % Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– Stornierungen 29-15 Tage vor Bereitstellung – 25% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– Stornierungen 14-4 Tage vor Bereitstellung- 50% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– Stornierungen ab 72h vor Bereitstellung- 75% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– Stornierungen ab 24h vor Bereitstellung- 100% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
Stornobedingungen für Kleinbusse, Reisebusse, VIP Sprinter (ab 8 Sitzplätzen)
– Stornierung ab Buchung bis 30 Tage vor der Bereitstellung – 10 % Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– Stornierungen 29-15 Tage vor Bereitstellung – 25% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– Stornierungen 14-4 Tage vor Bereitstellung- 50% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– Stornierungen ab 72h vor Bereitstellung- 75% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
– Stornierungen ab 24h vor Bereitstellung- 100% Stornogebühren des vereinbarten Betrags
Werden die Leistungen vom Auftraggeber ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen.
5.3 Bei Rahmenverträgen gelten individuell vereinbarte Stornobedingungen.
6. Wartezeiten & Zusatzkosten
6.1 Angegebene Inklusiv Fahrzeiten sind verbindlich; Mehrminuten/Wartezeiten werden nach vereinbartem Minuten- oder Stundensatz berechnet.
6.2 Zuschläge können anfallen für Parkgebühren, Maut, besondere Zufahrtsgebühren oder Kosten für besondere Sicherheitsprüfungen.
7. Haftung / Schadensersatz
7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
7.3 Die Haftung für verspätete Beförderung ist auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.4 Für mitgeführtes Gepäck besteht Haftung nach den gesetzlichen Vorgaben; grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftraggebers können Haftungsansprüche
einschränken.
8. Schäden / Verschmutzung an Fahrzeugen
8.1 Mutwillige Beschädigungen & außerordentliche Verschmutzungen
8.1.1 Haftung des Auftraggebers / Mitfahrenden: Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und außerordentlichen Verschmutzungen, die durch ihn selbst, mitreisende Personen oder beauftragte Dritte während der Nutzung des Fahrzeugs verursacht wurden. Darunter fallen insbesondere: Beschädigungen von Sitzbezügen, Lackschäden
im Tür- und Kofferraumbereich, Armaturen, Scheiben, elektronischen Geräten, sowie starke Verschmutzungen (z. B. Getränke-/Speisereste, Farbflecken, Verschüttetes, Blut,
Körperflüssigkeiten).
8.1.2 Melde- und Dokumentationspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Schäden oder Verschmutzungen dem Chauffeur unverzüglich und vor Beendigung der
Fahrt anzuzeigen. Der Chauffeur bzw. das Unternehmen protokolliert erkannte Schäden/Beschmutzungen und fertigt Fotoaufnahmen an. Kommt es zu einem Streitfall,
begründet das Protokoll eine berechtigte Forderung des Unternehmens.
8.1.3 Reinigungspauschalen und Reparaturkosten: Für außerordentliche Verschmutzungen oder mutwillige Beschädigungen kann das Unternehmen folgende
Pauschalen bzw. Kosten in Rechnung stellen (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer), vorbehaltlich der Ermittlung des tatsächlichen Schadens/Bedarfs:
o Leichte Verschmutzung (oberflächlich, z. B. kleiner Fleck): Reinigungspauschale € 50,– zzgl. Ausfallzeit des Fahrzeugs.
o Mittlere Verschmutzung (intensivere Reinigung, Geruchsneutralisierung erforderlich): Reinigungspauschale € 150,– zzgl. Ausfallzeit des Fahrzeugs.
o Starke Verschmutzung / Geruchsbehandlung (z. B. Rauch-, Erbrochenen-, Tiergeruch): Reinigungspauschale € 300,– bis € 800,– zzgl. Ausfallzeit des Fahrzeugs.
o Beschädigung / Reparatur (z. B. Brandloch, Riss in Polster, zerbrochenes Bauteil): Kostenübernahme nach Reparatur-/Austauschrechnung; mindestens jedoch Ersatz in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines marktüblichen Abschlags für Gebrauchsspuren.
Die genannten Pauschalen sind Orientierungswerte; die konkrete Höhe richtet sich nach Aufwand und Reparaturkostenvoranschlag.
8.1.4 Abrechnung & Zahlungsmodalitäten: Das Unternehmen ist berechtigt, entstandene Reinigungskosten, Reparaturkosten und eine Verwaltungspauschale (mind. € 25,–) gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Kosten werden per Rechnung fällig und sind nach Erhalt sofort begleichen. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung kann das Unternehmen zur Sicherstellung der Forderung auf hinterlegte Zahlungsdaten (z. B. Kreditkarte) zurückgreifen oder eine Kaution/Anzahlung verlangen.
8.1.5 Rechtsfolge bei mutwilliger Beschädigung: Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung behält sich das Unternehmen zusätzlich das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten und Schadensersatz in voller Höhe zu verlangen.
8.1.6 Tiere: Das Mitführen von Tieren ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung gestattet. Sofern Tiere ohne Vereinbarung mitgeführt werden und eine Reinigung oder
Reparatur erforderlich ist, gelten die oben stehenden Gebühren; zusätzlich kann ein erhöhtes Hygienesicherheitsentgelt berechnet werden.
8.2 Rauchverbot (Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten / Vapes & sonstige Rauch- /Dampfprodukte)
8.2.1 Verbot: Das Rauchen von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, Vapes oder sonstiger rauchender/dampfender Erzeugnisse sowie das Nutzen von Raucher- /Verdampfergeräten ist in allen Fahrzeugen des Unternehmens ausdrücklich verboten.
Ebenfalls untersagt ist das bewusste Verursachen starker Gerüche durch Lebensmittel, Parfums oder Substanzen, die einer intensiven Geruchsbeseitigung bedürfen.
8.2.2 Konsequenzen bei Zuwiderhandlung: Wird das Rauchverbot verletzt, gelten folgende Regeln (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
o Sofortige Reinigungspauschale: Mindestens € 300,– für
Geruchsbeseitigung und Grundreinigung, zzgl. Ausfallzeit des Fahrzeugs.
o Bei nachhaltiger Geruchsbelastung / Nichtrentabilität: Kosten für tiefenreinigende Maßnahmen bzw. eine umfangreiche Geruchsbeseitigung (z. B. Ozonbehandlung) werden gemäß tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, zzgl. Ausfallzeit des Fahrzeugs.
o Ersatz bei Beschädigung: Entstandene Beschädigungen (z. B. Brandlöcher im Polster) werden entsprechend den Regeln unter 8.1 als Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert abgerechnet.
8.2.3 Sicherheitsaspekt: Offenes Feuer / unbeaufsichtigte, glimmende Gegenstände stellen Brandgefahr dar. Bei dadurch entstehenden Folgeschäden haftet der Verursacher in vollem Umfang; das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei akuter Gefahr die Fahrt sofort zu beenden und ggf. die zuständigen Behörden zu informieren.
8.2.4 Ausnahmen: Medizinisch notwendige Ausnahmefälle (z. B. ärztlich verordnete Nikotinersatztherapie in Form eines Inhalators) sind vor Fahrtantritt schriftlich mitzuteilen und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch das Unternehmen.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden (z. B. Verwendung eines Mundstücks, keine offene Flamme).
8.2.5 Durchsetzung & Dokumentation: Der Chauffeur ist berechtigt, den Fahrgast bei Verstößen auf das Verbot hinzuweisen und weitere Maßnahmen (z. B. sofortige Reinigung, Beendigung der Beförderung) einzuleiten. Alle Feststellungen werden dokumentiert; Fotos und ein Bericht bilden die Grundlage der Abrechnung.
9. Versicherungen
9.1 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung und Kfz- Haftpflichtversicherungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen.
Weitere Details auf Anfrage.
10. Datenschutz
10.1 Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Sicherstellung technischer/organisatorischer Maßnahmen sind
gewährleistet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
11. Höhere Gewalt (Force Majeure)
11.1 Ereignisse höherer Gewalt (Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemieauflagen etc.) befreien beide Parteien für die Dauer der Auswirkungen von der
Leistungspflicht, soweit die Erfüllung objektiv unmöglich ist. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
12. Subunternehmer
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen. Die Verantwortung für die Leistungserbringung bleibt beim Auftragnehmer.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit rechtlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
13.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.